Die eigene Immobilie ist für viele Deutsche nicht nur ein langgehegter Traum, sondern auch eine sichere Möglichkeit, um im Alter finanziell gut dazustehen. Schließlich garantiert Ihnen ein vollständig abbezahltes Eigenheim nach dem Renteneintritt mehr finanziellen Spielraum – weil Sie keine Miete mehr zahlen müssen. Deshalb unterstützt Sie der Staat auf Ihrem Weg ins Traumhaus: Mit dem sogenannten Wohn-Riester hat er ein vielschichtiges Konzept geschaffen, dank dem Sie eine Immobilie schneller kaufen, abbezahlen oder altersgerecht umbauen können. Allerdings gilt: Die Wohn-Riester-Produkte eignen sich nicht für jeden. Ob Bau-Riester bzw. Bauspar-Riester für Sie sinnvoll sind, sollte deshalb ganz individuell geprüft werden.
Unsere erfahrenen Koorperationspartner stehen Ihnen hierbei gern zur Seite. Unsere Partner berechnen für Sie die maximalen Förderungsmöglichkeiten sowie alle Vorteile im Zusammenhang mit Wohn-Riester und Steuer.
Was ist Wohn-Riester?
Beim Wohn-Riester handelt es sich in gewisser Weise um einen Riester-Vertrag für all diejenigen, die die feste Absicht haben
- eine Immobilie zu finanzieren
- das eigene Zuhause altersgerecht umzubauen
- eine bereits gekaufte Immobilie abzubezahlen
Das Ziel bei dieser Form des Riesterns ist (genauso wie beim klassischen Riester-Vertrag) die private Altersvorsorge – nur eben nicht mit Geld, sondern über Wohneigentum. Deshalb wird der klassische Riester-Vertrag auch häufig als „Geld-Riester“ und die immobilienbezogene Variante als „Wohn-Riester“ bezeichnet. Doch Vorsicht: So einfach und unkompliziert, wie diese Unterscheidung klingt, ist sie leider nicht. Denn wer genau hinsieht, erkennt, dass für eine clever genutzte Wohn-Riester-Förderung zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen sind und sehr weit vorausgeplant werden muss. Umso wichtiger ist, dass Sie diese Form der Altersvorsorge genau unter die Lupe nehmen und sinnvoll umsetzen.
Wer kann Wohn-Riester-Sparer werden?
Für einen Riester-Bausparvertrag oder eine andere Riester-geförderte Variante der Finanzierung qualifizieren sich grundsätzlich alle Personengruppen, die auch eine herkömmliche Riester-Rente in Anspruch nehmen dürfen. Hierzu gehört jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, sowie Beamte, Soldaten, Richter und Amtsträger. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld sowie Freiberufler, die über ein Versorgungswerk wie beispielsweise die Künstlersozialkasse in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können eine Riester-Förderung für Immobilien nutzen. Übrigens: Falls Sie selbst nicht Riester-berechtigt sind, Ihr Ehepartner aber schon, können Sie dennoch einen Riester-Vertrag abschließen. Hierfür müssen Sie auf das Konto jährlich nur 60,00 Euro (Sockelbeitrag) einzahlen und bekommen so einfach alle Zulagen gutgeschrieben.
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Wofür kann man Wohn-Riester nutzen?
Bau-Riester, Bauspar-Riester oder ein Riester-Darlehen – bevor es um die verschiedenen Varianten der immobilienbezogenen Riester-Rente geht, sollte zunächst geklärt werden, ob Ihr Immobilienprojekt überhaupt gefördert werden kann. Denn für eine Förderung kommen keineswegs alle Immobilienarten in Frage. Als begünstigt gilt:
- der Kauf oder Bau einer Immobilie als alleiniger Eigentümer oder Miteigentümer
- die Immobilie muss selbst von Ihnen bewohnt werden
- das Haus oder eine Wohnung im Haus müssen als Ihr Hauptwohnsitz angemeldet sein
- die Immobilie muss in der EU oder wenigstens im Europäischen Wirtschaftsraum liegen
Darüber hinaus existieren drei weitere Szenarien im Zusammenhang mit geförderten Immobilien bzw. Immobilienvorhaben:
- Sie nutzen das Riester-Guthaben, um ein Dauerwohnrecht in einem Senioren- oder Pflegewohnheim zu erwerben.
- Sie kaufen mit dem angesparten Guthaben oder über einen Riester-Bausparvertrag Pflichtanteile einer Wohnungsgenossenschaft.
- Sie finanzieren mit dem Geld den altersgerechten Umbau Ihres selbstgenutzten Hauses bzw. Ihrer Wohnung.
Wenn das eigene Haus als Altersvorsorge dienen soll, müssen Sie verständlicherweise auch in diesem wohnen, um die Riester-Förderung in Form von Zulagen nutzen bzw. behalten zu dürfen. Dabei gilt: Nach dem Renteneintritt (nicht korrekt, nach vorzeitiger Auszahlung) sollten Sie für mindestens weitere 20 Jahre in der selbstgenutzten Immobilie wohnhaft sein – anderenfalls müssen Sie die erhaltenen Zulagen zurückzahlen und sofort mit einer Rückforderung der zuvor gewährten Steuervorteile rechnen. In diesem Fall wird übrigens von einer sogenannten „schädlichen Verwendung“ gesprochen. Problematisch ist diese, wenn Sie im Alter beispielsweise krankheitsbedingt nicht mehr in Ihrem geförderten Eigenheim leben können. Zwar gibt es auch hier Möglichkeiten, wie Sie eine Rückzahlung der staatlichen Zulagen umgehen können, diese sind jedoch stets mit Blick auf die individuelle Situation abzuklären. Auch hierbei stehen Ihnen unsere Koorperationspartner gern hilfreich zur Seite.
Wie funktioniert Wohn-Riester?
In seinen Grundzügen funktioniert ein Wohn-Riester-Vertrag ganz ähnlich wie die klassische Riester-Rente: Sie zahlen jährlich 4% Ihres Bruttoeinkommens in den Vertrag ein und erhalten hierfür vom Staat verschiedene Zulagen, die direkt auf dem Konto (Vertrag) gutgeschrieben werden:
- Grundzulage in Höhe von 175,00 Euro jährlich
- Kinderzulage in Höhe von 185,00 Euro (für vor 2008 geborene Kinder) bzw. 300,00 Euro (für nach 2008 geborene Kinder) jährlich
- einmaliger Berufseinsteigerbonus (bis 25 Lebensjahr) in Höhe von 200,00 Euro
Zusätzlich zu den Zulagen genießen Sie Steuervorteile: Die Beträge, die Sie in Ihren Riester-Vertrag einzahlen, können Sie bei der Steuer als Sonderausgaben angeben. Das gilt für die Zeit, in der Sie berufstätig sind (Ansparphase). Nach dem Renteneintritt erfolgt dann eine nachgelagerte Besteuerung. Dafür wurde das sogenannte Wohnförderkonto entwickelt.
Was ist ein Wohnförderkonto?
Wenn Sie als Riester-Sparer Steuervorteile genießen, liegt das in gewissem Sinne an einer Umschichtung Ihrer steuerlichen Pflichten: Während der Ansparphase, müssen Sie auf Zulagen und eingezahlte Beträge keine Steuern zahlen, diese werden erst in der Auszahlungsphase nach dem Renteneintritt erhoben. Der Vorteil: Für gewöhnlich ist der Steuersatz aufgrund des geringeren Einkommens im Alter niedriger. Anders als bei einer herkömmlichen Riester-Rentenversicherung bekommen Sie beim Riester-Bausparen kein Kapital ausgezahlt. Um die spätere Besteuerung trotzdem zu ermöglichen, wird ein Wohnförderkonto angelegt. Hier werden sämtliche geförderte Leistungen mit einem Zinssatz von zwei Prozent vermerkt. Der gesamte Betrag, der sich auf dem Riester-Wohnförderkonto ansammelt, muss dann mit Renteneintritt versteuert werden. Dabei haben Sie die Wahl, die Summe komplett zu bezahlen und von 30% Nachlass zu profitieren, oder Sie zahlen bis zum 85. Lebensjahr jährlich einen anteiligen Betrag der gesamten Steuer.
Riester-Bausparen, Bau-Riester und Co.: Welche Formen für Riester-Wohnen gibt es?
Ob Sie einen Umbau fürs Alter planen oder mit Ihrer Familie endlich ins eigene Zuhause ziehen möchten – es gibt verschiedene Varianten wie Sie die Förderung in Form von staatlichen Zulagen optimal nutzen:
Wohn-Riester-Darlehen oder Annuitätendarlehen
Wenn Sie sich für ein klassisches Darlehen entscheiden, wählen Sie die simpelste Variante der Finanzierung. Das Darlehen funktioniert wie ein herkömmlicher Immobilienkredit, den Sie über die Jahre hinweg abzahlen. Dafür verwenden Sie die Riester-Beiträge genauso wie die staatlichen Zuschüsse. Nutzen Sie die Förderung über ein Darlehen, kommen Sie meist schneller ins selbstgenutzte Wohneigentum, weil Sie nicht erst lange in einen Bausparvertrag einzahlen müssen.
Riester-Bausparvertrag
Der Riester-Bausparvertrag funktioniert im Grunde wie ein gewöhnlicher Bausparvertrag: Sie zahlen Beiträge ein, die durch die staatlichen Zulagen aufgestockt werden. Der Unterschied zum herkömmlichen Bausparvertrag besteht darin, dass das Bausparen mit Riester dank der Förderung schneller funktioniert. Ist der Bausparvertrag schließlich zuteilungsreif, können Sie das angesparte Geld für den Kauf der gewünschten Immobilie nutzen und sich gegebenenfalls eine weitere Finanzierung zu verbesserten Konditionen sichern.
Bausparkombifinanzierung
Bei der Kombination aus Riester-Baufinanzierung und Bausparen nehmen Sie ein Vorausdarlehen auf und zahlen gleichzeitig in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag ein. Das Darlehen nutzen Sie sofort, um Ihr Eigenheim zu erwerben. Sie beginnen außerdem direkt mit der Rückzahlung – wobei Sie allerdings zunächst nur die Zinsen abbezahlen, während die Tilgung erst einmal ausgesetzt wird. Parallel dazu zahlen Sie in einen Bausparvertrag ein, der durch die Förderung schneller zuteilungsreif ist. Die so angesammelte Summe nutzen Sie später, um das Vorausdarlehen komplett abzulösen. Danach geht wie bei einem gewöhnlichen Bauspardarlehen mit einer Kombination aus Zinszahlung und Tilgung weiter.
Geld-Riester
Was die wenigsten Menschen wissen: Auch ein Riester-Produkt, das eigentlich für die klassische Rente bestimmt war, kann Ihnen den Weg ins eigene Haus sichern. Anstatt sich lebenslang eine monatliche Rente auszahlen zu lassen, können Sie damit auch eine Immobilie finanzieren oder das angesparte Kapital für eine Entschuldung verwenden. Dabei kommt Ihnen dieselbe Förderung wie bei der gewöhnlichen Wohn-Riester-Zulage zugute. Allerdings gelten hierbei einige Regeln: So können Sie entweder einen Teilbetrag oder die gesamte Summe von Ihrem Riester-Konto verwenden. Sollten Sie sich für die Entnahme einer Teilsumme entscheiden, muss diese mindestens 3.000,00 Euro betragen, während gleichzeitig mindestens 3.000,00 Euro auf dem Konto verbleiben müssen.
Vor- und Nachteile: Für wen lohnen sich Bausparen und Baufinanzierung mit Riester-Vertrag?
Ein Wohn-Riester-Vertrag kann Ihnen viele Vorteile einbringen: Allein die Riester-Förderung in Form von Grundzulage und Wohn-Riester-Kinderzulage macht mehrere hundert Euro pro Jahr aus. Hinzu kommen die zahlreichen Steuervorteile, die Sie in der Ansparphase genießen. Auch die Tatsache, dass Sie dank eines bestehenden Riester-Vertrags Immobilienkredite und Co. schneller zurückzahlen können und somit eher schuldenfrei sind, ist durchaus reizvoll. Das so eingesparte Geld wiederum können Sie in einen renditestarken Fond investieren und sich dadurch ein attraktives Zubrot zur Rente sichern.
Bevor Sie einen neuen Riester-Vertrag abschließen, sollten Sie jedoch auch die Nachteile bedenken. So können die vielen Steuervorteile aus der Ansparphase zunichte gemacht werden, wenn Sie auch nach Renteneintritt von einem hohen Steuersatz betroffen sind. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass das geförderte Riester-Bausparen sowie ein Riester-Darlehen mit vielen Einschränkungen einhergehen: So müssen Sie die erworbene Immobilie selbst nutzen und sollten auch nach Renteneintritt noch wenigstens 20 Jahre in dieser wohnen können.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie sich heute bereits sicher sind, dass Sie zukünftig gern in ein Eigenheim investieren möchten und hierbei von einer möglichst großen staatlichen Förderung profitieren wollen, kann das Wohn-Riestern für Sie empfehlenswert sein. Alle genauen Details erklärt Ihnen gern einer unserer erfahrenen Koorperationpatner. Im Gegensatz zu den Immobilien- und Finanzberatern der Bausparkassen arbeiten diese schließlich unabhängig und für Sie komplett kostenlos. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.