Erfahrungen & Bewertungen zu My Finanzplaner

DSGVO-Versicherung

Rechtliche Absicherung bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht

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    Daten-, Straf- und Schadensersatz-Rechtsschutz, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsgerichten und eine freie Anwaltswahl: Eine DSGVO-Versicherung bietet Unternehmen, Freiberuflern, Vereinen und Vermietern maximale Sicherheit zum Thema Datenschutz. Dazu gehören im Streitfall die Übernahme von Anwalts- und Prozesskosten, finanzielle Leistungen für Gutachter, Zeugen und Sachverständige und eventuell die Zahlung von Mediationskosten. Alle Versicherungsleistungen sind mit verschiedenen Selbstbeteiligungsvarianten möglich und gelten in Gesamt-Europa.

    Die Leistungen einer DSGVO-Versicherung konkret

    Daten-Rechtsschutz

    Im Falle eines „vermeintlichen“ Verkaufs personenbezogener Daten erhalten Sie umfassenden Versicherungsschutz, um die Ansprüche Ihrer Kunden auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung gerichtlich abzuwehren. Die Versicherung trägt die Kosten für das Gerichtsverfahren, eventuell anfallende Gutachten und einen unabhängigen Anwalt. Bei einer juristischen Niederlage werden auch die Kosten der Gegenseite übernommen.

    Straf-Rechtsschutz

    Auch bei der gerichtlichen Verteidigung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wegen unerlaubter Speicherung von Kundendaten steht Ihnen eine Datenschutz-Versicherung in der Regel unterstützend zur Seite. Dies gilt meist auch für Vorsatzvorwürfe, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist. Einige Versicherungstarife übernehmen auch eine notwendige Strafkaution als Darlehen, ebenso Honorare, die den gesetzlichen Gebührenrahmen überschreiten.

    Schadensersatz-Rechtsschutz

    Falls Sie bzw. Ihre Kunden durch eine dritte Person / Unternehmen immaterielle Schäden erleiden, zum Beispiel durch den Datenklau eines Hackers, besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche zu stellen. In diesem Fall übernehmen zahlreiche DSGVO-Versicherungen eine umfassende rechtliche Beratung und finanzielle Unterstützung bei einem erforderlichen Rechtsstreit.

    Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz

    Angenommen, dass Sie bereits eine Cyber-Versicherung gegen Hacker abgeschlossen haben und der Versicherer im Schadensfall die vereinbarten Leistungen verweigert, sieht es monetär oftmals trübe aus. Je nach Tarif und Versicherungsunternehmen tragen DSGVO-Versicherungen häufig auch die Kosten von Deckungsklagen gegen den Cyber-Versicherer.

    Verwaltungs-Rechtsschutz

    Wird ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vor einem Verwaltungsgericht verhandelt, kann es sehr schnell teuer werden. Auch dann greift der Versicherungsschutz einer DSGVO-Versicherung, so dass Sie in Sachen EU-Datenschutz-Grundverordnung rundum abgesichert sind.

    Telefonische Rechtsberatung

    Falls ein kurzfristiger juristischer Rat aufgrund einer Datenpanne benötigt wird, kann die erforderliche Beratung bei vielen Versicherern schnell und unkompliziert am Telefon erfolgen. Häufig stehen die Versicherungsexperten rund um die Uhr und am Wochenende für einen Rechtsrat zur Verfügung.

    Mögliche Wartezeiten & Prüfung auf Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung

    Für den Abschluss einer Datenschutz-Versicherung stehen Interessenten Verträge mit oder ohne Wartezeit zur Auswahl. Die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate, d. h. der Anbieter trägt die Kosten für einen Schaden personenbezogener Daten erst dann, wenn zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Schadensfall mindestens 3 Monate liegen.

    Anders als bei Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Risikolebensversicherungen, die vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung erfordern, ist beim Abschluss eines DSGVO-Rechtschutzes keine Überprüfung auf die Einhaltung der EU-DSGVO-Vorschriften notwendig. Mittlerweile stellen die meisten Versicherer ihren Vertragspartnern eine Checkliste zur Verfügung, anhand derer die Versicherungsnehmer selbst prüfen können, ob die relevanten Vorgaben erfüllt werden. Bei einigen Versicherungsunternehmen lässt sich eine umfangreiche Überprüfung der Datenspeicherung und Datenverarbeitung sogar günstig hinzubuchen.

    Passgenauer Rechtsschutz nach dem neuen Bundesdatenschutzgesetz

    Ob Mittelstand, Kleinunternehmen oder Großkonzern; jeder Betrieb hat andere rechtliche Anforderungen. Während bei bekannten Großkonzernen unter Umständen eine Cyber-Versicherung gegen Hackerangriffe notwendig ist, sind für ein Kleinunternehmen höchstwahrscheinlich eine umfassende Firmen-Rechtsschutzversicherung und eine DSGVO-Versicherung völlig ausreichend. Branchen mit hohem Gefahrenpotenzial, beispielsweise das Gesundheitswesen und andere sensible Bereiche, benötigen eher eine umfassende Absicherung des strafrechtlichen Risikos als andere Unternehmen. Mit uns finden Sie ganz sicher die richtige Kombination in Sachen DSGVO und Firmen-Rechtschutz. Nennen Sie uns einfach Ihre Wünsche im Anforderungsformular. Gemäß dem Code of Conduct des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft vermitteln wir Ihre Angaben und persönlichen Daten sicher und verschlüsselt an das passende Versicherungsunternehmen.

    Das neue Datenschutzrecht

    Am 25 Mai 2018 ist sie in Kraft getreten: Die neue DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten. Anders als das Bundesdatenschutzgesetz / BDSG gilt sie nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU. Man spricht daher auch von der EU-DSGVO. Für Unternehmen birgt das geänderte Datenschutzrecht zahlreiche Änderungen im Bereich der Datenverarbeitung und damit verbunden auch Risiken und Pflichten, welche die Rechte der Verbraucher stärken sollen. Bei uns erhalten Sie die wichtigsten Informationen rund um die Datenschutz-Grundverordnung.

    Hohes Risiko für Unternehmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

    Aufgrund der zahlreichen Änderungen und Ergänzungen des Datenschutzrechtes ist es für Unternehmen meist nicht möglich, alle Eventualitäten im Auge zu behalten und eine unabsichtliche Verletzung der Datenschutzbestimmungen zu verhindern. Während im bisherigen Bundesdatenschutzgesetz in einem solchen Fall die Obergrenze des Bußgeldes auf maximal 300.000 Euro festgelegt war, kann es jetzt empfindlich teuer werden. Schließlich können die Aufsichtsbehörden Bußgelder von bis zu 20. Millionen Euro oder 4 Prozent des im vorherigen Jahr erzielten Jahresumsatzes verhängen. Ebenso möglich sind Schadensersatzanforderungen seitens des betroffenen Kunden. Im Vergleich zu früher gilt hier eine Umkehr der Beweislast, d. h. Sie müssen nachweisen, dass kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Eine kostengünstige Absicherungsmöglichkeit gegen die Risiken des verschärften Datenschutzrechtes ist eine Datenschutz-Versicherung, die in unterschiedlichen Tarifen mit oder ohne Selbstbeteiligung erhältlich ist.

    Neue Verordnungen für Unternehmen

    Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

    Erstmalig ist es für die meisten Unternehmen Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies gilt für Betriebe, die mehr als 9 Mitarbeiter beschäftigen und Unternehmen, deren Kerntätigkeit aus der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht. Dabei liegt es in der Verantwortung des betroffenen Unternehmens, selbstständig zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Sollte dies nicht erforderlich sein, ist aufgrund der zahlreichen Änderungen zu überlegen, ob eine Ernennung nicht dennoch sinnvoll ist. Schließlich wurde das Amt erweitert um die Überwachung der Unternehmensstrategie und einer korrekt angewandten EU-DSGVO. Die Verantwortung und Haftung des Verantwortlichen wurden dadurch wesentlich erweitert, so dass eine Versicherung gegen die Risiken der neuen DSGVO zugleich auch den Datenschutzbeauftragten absichert.

    Compliance der Webseite

    Auch die Regelungen für Webseiten-Betreiber haben sich verschärft. So besteht neben der Notwendigkeit DSGVO-konformer Datenschutzerklärungen über Kontaktformulare, Cookies und die Sozialen Medien neuerdings auch die Verpflichtung, dem Nutzer die Möglichkeit zu geben, der Speicherung der erhobenen Daten und IP-Adressen zu widersprechen. Dies erfolgt in der Regel durch entsprechende Cookie-Banner mit einem verpflichtenden Opt-In. Für die Anwender von Google-Tools hat sich ebenfalls viel geändert. Schließlich verlangt der Konzern von Unternehmen, die Google Analytics und Google AdWords nutzen, die Einführung eines Opt-Ins. Somit wird die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten mittels Conversion Tracking oder Google Remarketing durch die neuen Regelungen zur Gratwanderung mit hohem Risiko. So ist es auch kein Wunder, dass bereits kurz nach dem Inkrafttreten der EU-DSGVO die ersten Anwälte mit Abmahnungen auf den Plan traten. Möglich sind Abmahnungen wegen einer falschen Einbindung von Google Analytics, der Integration von Facebook-Plugins und der Einbindung von Google Fonts. Aufgrund dieser Brisanz bieten viele DSGVO-Versicherungsverträge auch eine kostenlose Überprüfung der Webseite auf Datenschutz-Mängel an, die im Auftrag des Versicherungsunternehmens von einem fachkundigen Juristen vorgenommen wird.

    Recht auf Vergessenwerden / Recht auf Löschung

    Gemäß der EU-DSGVO müssen gespeicherte personenbezogene Daten auf Anforderung der betroffenen Personen gelöscht werden. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Daher sollten Unternehmen die eigenen Prozesse derart ausrichten, dass einer Aufforderung zur Löschung umgehend nachgekommen werden kann. Die bereits im BDSG verankerte Erfordernis, personenbezogene Daten ohne Zweck zu löschen, ist weiterhin verpflichtend.

    Neue Vorschriften zu Transparenz und Information

    Seit Mai 2018 wurden auch die Informationspflichten deutlich verschärft. Bei Nichtbefolgung dieser neuen Anforderungen drohen Bußgelder. Zu den hauptsächlichen Neuerungen zählen:

    • Führung eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO
    • Dokumentationspflichten zur Einhaltung des Datenschutzes und Datenschutz-Folgenabschätzung
    • Umfassende Auskunftsrechte für Verbraucher innerhalb von 4 Wochen
    • Meldepflicht für Datenpannen bis maximal 72 Stunden ab Kenntnis

    Absicherung bei Verstößen gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung

    Um kein Risiko aufgrund der zahlreichen Neuregelungen einzugehen, empfiehlt sich der Abschluss einer Police gegen Zuwiderhandlungen im Kontext der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Der Abschluss einer DSGVO-Versicherung ist ein wichtiger Bestandteil des unternehmenseigenen Risikomanagements und minimiert rechtliche Risiken für Unternehmen und Mitarbeiter. Dabei können Sie zwischen mehreren Selbstbeteiligungs-Varianten wählen und Ihren Rechtsschutz auch um weitere Bausteine ergänzen. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Unternehmensgröße und der Branche.

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