Mit 5 einfachen Klicks zur Ersparnis
Ähnlich wie die Strompreise sind auch die Gaspreise nicht immer gleich und schwanken durch verschiedene globale und regionale Faktoren. Im Gegensatz zum Strom nutzen allerdings die wenigsten Verbraucher den kostenlosen Gasvergleich im Internet. Und das, obwohl Gas mittlerweile zu den am häufigsten genutzten Heizmitteln deutscher Haushalte zählt. Um Kosten einzusparen, empfiehlt es sich, die Gaspreise in gewissen Abständen zu vergleichen und ggf. zu einem günstigen Gasanbieter zu wechseln. Mit dem Vergleichsportal von myFinanzplaner behalten Sie jederzeit den Überblick über die aktuellen Gaspreise und können schnell und kostenlos den für Sie besten Tarif abschließen.
Wozu dient der regelmäßige Gasanbieter-Vergleich?
Seit der Liberalisierung des Gasmarktes haben Verbraucher die Möglichkeit, ihren Tarif frei auszusuchen: Sei es regional oder überregional. Wird der Gasversorger nicht gewechselt, landen die Betroffenen normalerweise in der örtlichen Grundversorgung, die deutlich teurer ist als ein individueller Gastarif. Wer bereits einen passenden Tarif abgeschlossen hat, sollte aufgrund möglicher Preisschwankungen regelmäßig überprüfen, ob nicht ein neuer Anbieter günstiger wäre. Auch für Hausbesitzer, die den Umstieg von Heizöl auf Gas erwägen, ist ein Gas-Preisvergleich sinnvoll. Schließlich können sie sich dadurch ein Bild über die zu erwartenden Kosten machen und diese mit ihren bestehenden Heizölkosten abgleichen.
Wann und wie oft ist ein Gaswechsel möglich?
Der Gasanbieter-Wechsel hängt von Ihrem aktuellen Gasversorgungsvertrag ab, denn die Laufzeiten und Kündigungsfristen sind sehr unterschiedlich. In den meisten Fällen wird der Wechsel zum 1. eines Monats durchgeführt. Von den normalen Kündigungsfristen ausgenommen, ist eine Preiserhöhung seitens des Gasanbieters. In diesem Fall ist der Anbieter dazu verpflichtet, Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Die genauen Details entnehmen Sie bitte dem Schreiben mit den Informationen zur Preiserhöhung.
Für die Häufigkeit des Anbieterwechsels gibt es kein Limit. Sie müssen lediglich die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfristen Ihres Gasanbieters beachten. Um Geld zu sparen, lohnt es sich allerdings, von Zeit zu Zeit einen Gasvergleich durchzuführen. In welchen Abständen dieser erfolgt, entscheidet jeder Verbraucher individuell. Es empfiehlt sich allerdings, die Tarife spätestens alle zwei bis drei Jahre zu vergleichen.
Welche Kündigungsfristen sind üblich?
Jeder Gasvertrag beinhaltet eine Kündigungsfrist, die in der Regel zwischen vier und zwölf Monaten liegt, bei einigen Verträgen aber auch länger sein kann. Die örtlichen Grundversorger haben meist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wird die Kündigungsfrist überschritten, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.
Besitzt der Vertrag eine Mindestlaufzeit, müssen Sie während dieser noch bei Ihrem alten Versorger bleiben, sollten den Tarif aber bereits kündigen. So halten Sie die Frist auf jeden Fall ein und vermeiden die Zahlung unnötiger Gaskosten. Die gültigen Fristen erfahren Sie Ihren Vertragsunterlagen oder durch eine Anfrage beim aktuellen Versorger.
Wer ist beim Wechseln des Gasanbieters für die Kündigung des bestehenden Vertrags zuständig?
Wie bei allen Verträgen obliegt die Kündigungspflicht dem Kunden. Erfolgt der Abschluss bei einem neuen Gasanbieter durch einen Gaspreisvergleich im Internet, übernimmt das Vergleichsportal die Kündigung für Sie, so auch myFinanzplaner.
Wie kann ich den Gasanbieter wechseln?
Die schnellste und unkomplizierteste Art den Gasanbieter zu wechseln, ist ein Gas-Vergleich über das Internet, da Sie hier in einem einzigen Schritt vergleichen, abschließen und kündigen können. Der Besuch einzelner Anbieter-Websites entfällt, ebenso ein separates Kündigungsschreiben per E-Mail oder Brief. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
- Eingabe von Postleitzahl und Jahresverbrauch (siehe letzte Jahresabrechnung) in die Suchmaske
- Vergleich der Angebote regionaler und überregionaler Anbieter und ggf. Eingrenzung der Suche durch das Setzen von Filtern (bspw. Wechselprämie, Preisbindung, etc.)
- Auswahl eines günstigen Gastarifs und eines neuen Lieferanten
- Initiierung des Vertragsabschlusses inklusive Eintrag aller relevanten Daten, u. a. die vollständige Adresse und die Nummer des Gaszählers
- Abschließende Prüfung und Bestätigung
Die Kündigung des alten Tarifs erfolgt über myFinanzplaner.
Kann ich als Mieter einer Wohnung den Strom- und Gasanbieter einfach wechseln?
Beim Wechseln des Gasversorgers kommt es in erster Linie darauf an, ob Sie als Mieter einen eigenen Gaszähler besitzen bzw. einen eigenen Gasvertrag mit einem Anbieter abgeschlossen haben. Ist dies der Fall, ist ein Gasanbieterwechsel jederzeit möglich. Anders sieht es aus, wenn der Vertrag zentral über den Vermieter oder die Hausverwaltung läuft. Hier können Sie den Vertragsinhaber lediglich auf einen Gasanbieter-Vergleich und das damit verbundene Einsparpotenzial ansprechen. Grundsätzlich ist der Vermieter dazu angehalten, seinen Mietern günstige Gaspreise zu ermöglichen, wenn der dafür notwendige Aufwand zumutbar ist. Aufgrund der einfachen Vergleichs- und Wechselmöglichkeiten über einen Gaspreisvergleich im Internet, sollte die oder der Verantwortliche allerdings relativ leicht vom Sparen zu überzeugen sein.
Kann man nach einem Gas-Preisvergleich zu einem überregionalen Gasanbieter wechseln?
Zahlreiche Gasanbieter beliefern sowohl regionale als auch überregionale Kunden. In vielen Fällen sind überregionale Anbieter tatsächlich günstiger als der örtliche Gasversorger. Im Gaspreisvergleich von myFinanzplaner werden alle verfügbaren Anbieter aufgeführt.
Wie lange braucht der günstige Gas-Anbieter für das Wechseln?
Entscheiden Sie sich nach einem Gaspreis-Vergleich für einen anderen Anbieter, dann füllen Sie online den Antrag aus und wir leiten ihn umgehend an den neuen Gasanbieter weiter. Dieser wird sich in der Regel innerhalb weniger Tage mit Ihnen in Verbindung setzen. Die tatsächliche Dauer für den Wechsel richtet sich in erster Linie nach Ihrer Kündigungsfrist beim alten Anbieter. Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert üblicherweise nur wenige Tage.
Kann ich gleichzeitig mit dem Umzug auch den Gas-Anbieter wechseln?
Bei einem Umzug endet Ihr Liefervertrag nicht automatisch. Ihr Gasanbieter wird Sie am neuen Wohnort weiter beliefern und Ihren Vertrag ummelden, sofern er dazu in der Lage ist. Kann er das nicht, wird der Versorger das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und den Vertrag zum Umzugsdatum selbst kündigen. Eine weitere Möglichkeit ist es, gleichzeitig mit dem Umzug den Gasanbieter zu wechseln. Hierzu kündigen Sie Ihren Altvertrag zum Auszugstermin und schließen einen neuen Gasvertrag zum Einzugstermin in der neuen Wohnung ab.
Was ist die Preisbindung?
Mit der Preisbindung verpflichtet sich der Anbieter, den Preis für den vereinbarten Zeitraum nicht zu erhöhen. Sie können die Preisbindung über den Filter beim Gaspreisvergleich anwählen. Allerdings gilt die Preisgarantie nur für den Preis des Anbieters selbst. Eine Erhöhung der Steuern oder anderer Abgaben müssen Sie dennoch tragen.
Gasanbieterwechsel: Diese Bezeichnungen sollten Sie kennen
Grundversorgung
Als Grundversorgung gilt die automatische Gaslieferung im Niederdrucknetz durch einen regionalen Energieversorger, wenn kein spezieller Gasvertrag abgeschlossen wurde. Der Grundversorger ist normalerweise der Gasanbieter, der die meisten Haushalte einer bestimmten Region mit Gas beliefert. So wird sichergestellt, dass alle Haushalte, die Gas benötigen, mit Gas versorgt werden. Geregelt wird die Grundversorgung durch die GasGVV. Da die Grundversorgung sehr teuer ist, profitieren Verbraucher, die ihr Gas durch die Grundversorgung beziehen, am meisten von einem Gasanbieterwechsel.
Grundpreis & Arbeitspreis
Der Gaspreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Dabei ist der Grundpreis eine Pauschale, die unabhängig von der Nutzung des Gasanschlusses anfällt. Der Arbeitspreis hingegen wird meist in Cent pro Kilowattstunde angegeben und ergibt sich aus dem Verbrauch.
Üblicherweise werden beide Beträge in einem Abschlag zusammengefasst.
KwH
Die Kilowattstunde (kWh) ist eine Einheit der Arbeit, die von den Gasversorgern zur Berechnung der genutzten Energiemenge eingesetzt wird. Eine kWh wird beispielsweise umgesetzt, wenn eine Heizung mit einer Leistung von 1000 Watt eine Stunde lang in Betrieb ist.
Beim Gastarif-Vergleich können Sie die Durchschnittswerte für die Schätzung Ihres Gasverbrauchs pro Jahr heranziehen:
- Reihenhaus = 20.000 kWh
- Einfamilienhaus = 35.000 kWh
- Wohnung mit 30 qm = 3.500 kWh
- Wohnung mit 50 qm = 5.000 kWh
- Wohnung mit 100 qm = 12.000 kWh
Erdgas
Erdgas entsteht durch fossile Brennstoffe unter der Erdoberfläche, wird im gasförmigen Zustand gewonnen und über Gasleitungen transportiert. Es steht in der Regel Verbrauchern zur Verfügung, die in größeren Städten und Gemeinden mit einem flächendeckenden Leitungsnetz leben.
Flüssiggas
Flüssiggas ist ein Nebenprodukt der Förderung von Erdgas und Rohöl und wird im flüssigen Zustand transportiert und gelagert. Für die Nutzung ist ein Gastank erforderlich. Flüssiggas kommt meist in ländlichen Gegenden zum Einsatz, in denen keine oder nur wenige Erdgasleitungen vorhanden sind.
Biogas
Im Gegensatz zum fossilen Erdgas entsteht Biogas durch die Vergärung von Biomasse, z. B. von Bioabfällen oder Klärschlamm und kann zur Erzeugung elektrischer Energie und zum Fahrzeugbetrieb genutzt werden. Auch eine Einspeisung in das Gasversorgungsnetz ist möglich.